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Aufenthaltserlaubnis

Udo berichtet über ein bleibendes Aufenthaltsrecht für Ausländer. Und darüber, daß die fast nur über die Ehe mit einem Deutschen zu bekommen ist. Und ich denke an mein Aufenthaltserlaubnis.

Als ich in 1995 nach Deutschland kam, bekam ich aufgrund einer festen Anstellung, die ich in einer deutschen Firma mit deutschem Sitz hatte (und was auch mein Immigrationsgrund war) ein Arbeitserlaubnis und ein Aufenthaltserlaubnis. Eigentlich nur eine Formalität, wurde mir gesagt, weil ich aus einem EU-Land komme. Mein Aufenthaltserlaubnis war wohl beschränkt, und zwar auf 5 Jahre.

In die nächste 5 Jahre passierte viel. Das wichtigste ist wohl die Ehe mit einem Deutschen und das Bekommen eines Kindes. Und als Kind No. zwei unterwegs war, wurde es auch Zeit für ein neues Aufenthaltserlaubnis.

Ich dachte mittlerweile genug Grund für ein unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis zu haben. Denn für EU-Mitglieder gilt ja, 5 Jahre Wohnen und Arbeiten in Deutschland, oder 5 Jahre mit einem Deutschen verheiratet sein. Also beantragte ich die dauerhafte Aufentshaltserlaubnis. Dies war Anfang 2002. Also nach 7 Jahre Deutschland und 3 Jahre Ehe.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Begründung: "Sie sind noch keine 5 Jahre mit einem Deutschen verheiratet."
Meine Reaktion: "Aber ich bin schon 7 Jahre bei einer Firma angestellt. Oder ändert sich was daran, weil ich in Erziehungsurlaub bin?"
Die Antwort: "Sie haben geheiratet. Nun fängt das Zählen von vorne an."

Ich habe aufgelegt. Und mir einfach nur gewundert.


Über diesen Beitrag:
"Aufenthaltserlaubnis" wurde am 24. September 2003 - 21:46 geschrieben und ins Netz gestellt. Es wurde seitdem 5491 Mal detailliert angeschaut. Mit 13 Kommentare hat dieser Beitrag ein Ziel-Erreichungsgrad von 0,24 Prozent. Die Erstellungsdauer dieses Textes beanspruchte 560 Sekunden, während der eine mittlere Buchstabengeschwindigkeit von 3,000 Zeichen pro Sekunde erzielt wurden. Ferner beinhaltet dieser Beitrag den Buchstaben x in 0-facher Ausfertigung. Dies entspricht einer x-Dichte von 0,00 Prozent. Dieser Beitrag ist in der Kategorie Tagebuch und im Archiv von September 2003 abgelegt worden und kann mit http://www.bloggitt.de/gebloggitt570.html direkt verlinkt werden.


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Und das habt Ihr dazu zu sagen:
martina (http://www.wyberlog.de) @ 24. September 2003 - 22:04
Wie, und das in der EU? Da kann man ja nur noch verwundert die Augen reiben oder den Kopf schütteln ...

Birthe @ 24. September 2003 - 22:12
Genau das habe ich gemacht. Ich hatte noch nicht mal die Lust darüber zu diskutieren...

Detlef (http://gartenlaube.designblog.de) @ 25. September 2003 - 07:15
Quelle: http://www.landkreis-uelzen.de/wwwuel.nsf/0/e34616dc1cfdb74941256931002dc142?OpenDocument&ExpandSection=2#_Section2

Unter Punkt
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

"Aufenthaltszeiten
ununterbrochener Aufenthalt von mindestens 5 Jahren "

Und das hast du doch, oder? von verheiratet steht da nix. *wunder*

Birthe @ 25. September 2003 - 07:26
Bisschen weiter unten:
"Hinweise/ Allgemeines

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein."

Sunny (http://www.sunnys.designblog.de) @ 25. September 2003 - 11:00
Guten Morgen, liebe Birthe,
also ich hätte es echt nicht für möglich gehalten, dass es sowas heute noch gibt. Als ich damals in der DDR (1985) einen Ausreiseantrag gestellt habe, wusste ich, was ich zu erwarten hatte ... jahrelanges Martyrium.
Und ich dachte, dass hätten wir hinter uns ...???

Wünsch dir noch einen schönen Tag,
liebe Grüße
von Sunny

mama @ 26. September 2003 - 13:26
Lieve Birthe. Daar begrijp ik nu werkelijk helemaal niets van. Toen ik hier kwam wonen, was er helemaal geen sprake van verblijvsvergunning. Ik was met een Nederlander getrouwd, dus ik mochte hier wonen en mocht nog ook mijn deense nationaliteit behalten terwijl ik ook bij het trouwen de Nederlandse nationaliteit kreeg. Dus ik heb nog steeds 2 nationaliteiten en heb nog nooit iets over een verblijfsvergunning gehoord hier. Kan dat werkelijk de gewone gang van zaken zijn nu?
Ik kan mij het niet voorstellen, en zeker niet nu met de instelling van EU.
Het wordt wel een ingewikkelt wereld zo. Ik hoop het beste.
Liefs. Mama.

Wilhelm aus Österreich @ 09. Januar 2004 - 09:25
Ich glaube, dass die Dame unbegründet resigniert hatte. Für eine EU-Staatsbürgerin, die bereits 7 Jahre in der BRD einer Beschäftigung nachgeht, ist es unrelevant, ob sie 5 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist. Oder sind wir wieder so weit - Deutschland, Deuschland über alles? NEIN, der/die Beamte/in hat Schwachsinn verzapft!
Gruß W.J.

anna aus Deutschland @ 28. August 2004 - 08:47
Ich hab dazu noch mal eine Frage, bisschen kompliziert der Fall...
hätte ein mit einer Britin verheirateter Australier in Deutschland ein Aufenthaltsrecht und damit Arbeitsrecht? Ebenfalls 5 Jahre? ...übrigens: Grauenhaftes Land, dieses Deutschland...

Birthe @ 29. August 2004 - 11:24
Nächstes Jahr werde ich wohl wieder die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen - wobei mir im Moment auch das Thema Staatsbürgerschaft beschäftigt...

@Anna: wenn du Deutschland ein grauenhaftes Land findest, wieso dann hierhin ziehen??? Dann wurdest du doch nur unglücklich werden...
Ich vermute mal, wenn du eine Arbeitsstelle hier hast, und den Vertrag auch vorlegen kannst, sollte es kein Problem sein, damit ein Arbeitsrecht und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
(imo - d.h. ohne Gewähr!)
Einfach beim Ausländeramt der gewünschte Stadt nachfragen, um dies sicher zu erfahren.

Évi aus Ungarn @ 22. Oktober 2004 - 23:58
Es bewundert mich...dieses Land ist echt unglaublich...ich habe auch einen Arbeitsvertag von einer deutschen Firma bekommen...aber vom Einwohneramt bekomme ich keine Arbeitserlaubnis...na schön...das ist die gemeinsame Europa....

Cherifi aus Frankreich @ 04. August 2005 - 14:59
Das ist ein Kommentar auf die nachricht von Evi aus Ungarn !

ich möchte nur Ihnen sagen, daß Sie ein bisschen geduld haben sollen und lassen Sie sich nicht von den Behörden in Deutschland demütigen, ich habe bereits viele Freunde dort,sie kommen aus Algerien, sie haben aber viel gelieten und leiden sie immer noch bis heute, sie sind als Tiere behandelt.das ist die pure Realität und entspricht die Wahrheit der Diskriminierung der deutschen Behörden.....ich höre manchmal von ihnen ,daß sie ein falsches Land gewählt und sie wußten nicht, daß die menschen dort so sind, besonders die Ausländerbehörden !!!

Stephen aus England @ 29. August 2005 - 16:46
Leider ist es so, dass in den Köpfen der Deutschen ein Ausländer Bürger zweiter Klasse ist. Wozu sonst gibt es den ironischen Ausdruck \"Ausländischer Mitbürger\". Als Weisser ist diese Tatsache ein Ärgernis. Als Farbiger kann es nur viel schlimmer sein. Dass Buerokraten die Macht haben, Menschen ungerecht abzuweisen ist aber keine Besonderheit Deutschlands.

Edmund Illgen aus Geb.in Sachsen. jetzt US-Buerger @ 07. Oktober 2005 - 04:09
1947 Russ. Uranbergbau geflue-chtet. 1957 wegen wohnungsnot mit frau nach USA ausgewandert.Kinder-los.-Werde wie ein Tuerke beim Aus
laender Meldeamt behandelt, Obwohl
ich auch noch deutsche rente erhalte und mit zusaetzlichen Ersparnissen der BRD nicht zur last fallen werde.---




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